E-Rechnung prüfen: XRechnung und ZUGFeRD kostenlos validieren

Laden Sie Ihre XRechnung als XML-Datei oder Ihre ZUGFeRD-Rechnung als PDF hoch. Das Tool prüft die Datei gegen das XML-Schema, die EN 16931 und die XRechnung-Regeln der KoSIT und meldet „gültig“ oder „ungültig“. Jeder Fehler erscheint mit Regel-ID, Fundstelle und deutscher Erklärung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Datei hier ablegen oder auswählen

XML-Datei (UBL oder CII) oder ZUGFeRD-/Factur-X-PDF. Höchstens 10 MB.

Dateien werden nicht gespeichert. Die Verarbeitung findet nur im Arbeitsspeicher statt.

So funktioniert es

  1. Datei auswählen. Ziehen Sie die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF in das Feld. Bei einem PDF holt das Tool die eingebettete XML-Datei selbst heraus.
  2. Prüfung abwarten. Die Datei wird gegen XML-Schema, EN 16931 und XRechnung geprüft. Das dauert meist weniger als eine Sekunde.
  3. Ergebnis lesen. Oben steht „Gültig“ oder „Ungültig“. Darunter folgen alle Meldungen mit Regel-ID, Fundstelle im XML und einer Erklärung, wie Sie den Fehler beheben.

Was wir prüfen

  • XML-Schema (XSD): Aufbau und Datentypen nach UBL 2.1 bzw. UN/CEFACT CII D16B.
  • EN 16931: Geschäftsregeln der Europäischen Norm (Schematron, Version 1.3.16).
  • XRechnung 3.0.2: deutsche Regeln (CIUS) der KoSIT (Schematron, Version 2.6.0).

Grundlage ist die offizielle Validator-Konfiguration der KoSIT vom 31.08.2026. Geprüft wird die technische Gültigkeit. Ob Inhalt und Beträge zum Geschäftsvorfall passen, prüfen wir nicht.

Welche Dateien das Tool versteht

DateiErgebnisHinweis
XRechnung als XML (UBL oder CII)Volle PrüfungRegeln der XRechnung 3.0.2 inklusive Extension und CVD
ZUGFeRD / Factur-X Profil EN 16931 oder XRECHNUNG (PDF)Volle PrüfungDie eingebettete XML wird extrahiert und geprüft. Das PDF selbst wird nicht auf PDF/A geprüft.
ZUGFeRD / Factur-X Profil BASIC, andere EN-16931-ProfilePrüfung gegen EN 16931Zusatzregeln des Profils werden nicht eigens geprüft. Das steht dann als Hinweis im Ergebnis.
ZUGFeRD Profil MINIMUM oder BASIC WLUngültig als E-RechnungDiese Profile erfüllen die EN 16931 nicht (BMF).
PDF ohne eingebettete XMLUngültigEin normales PDF ist keine E-Rechnung.

Die drei Meldungsstufen

Mehr zur Pflicht: E-Rechnung Pflicht: Fristen ab 2025, 2027 und 2028.

Quellen

Stand: . Rechtliche Angaben bitte vor Entscheidungen bei Steuerberatung oder Finanzamt prüfen. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was prüft der E-Rechnung-Prüfer?

Er prüft den Aufbau der Datei gegen das XML-Schema (UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII), die fachlichen Regeln der Europäischen Norm EN 16931 und die deutschen Regeln der XRechnung (Version 3.0.2). Grundlage ist die offizielle Validator-Konfiguration der KoSIT.

Was bedeutet „ungültig“?

Mindestens eine Regel mit Stufe „Fehler“ ist verletzt. Eine solche Datei lässt sich oft nicht automatisch verarbeiten, und der Empfänger kann sie zurückweisen. Warnungen und Hinweise machen eine Datei nicht ungültig. Ob ein Prüffehler steuerlich etwas ändert, ist eine eigene Frage: Nach Fachbeiträgen zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 wirkt er sich umsatzsteuerlich nur aus, wenn er eine Pflichtangabe betrifft. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Welche Dateien kann ich prüfen?

XRechnung als XML (UBL Invoice, UBL CreditNote, CII), EN-16931-Rechnungen im selben Format und ZUGFeRD- bzw. Factur-X-PDF mit eingebetteter XML. ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL sind keine E-Rechnung im Sinne der deutschen Pflicht und werden abgewiesen.

Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen. Ein PDF, ein Bild oder ein Scan erfüllt das nicht. Ein ZUGFeRD-PDF ist eine E-Rechnung, weil es eine strukturierte XML-Datei enthält.

Werden meine Dateien gespeichert?

Nein. Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Antwort verworfen. Das Größenlimit liegt bei 10 MB.

Reicht „gültig“ für das Finanzamt?

Das Ergebnis sagt, dass die Datei die technischen Regeln erfüllt. Es prüft nicht, ob Beträge, Steuersätze und Angaben zum Geschäftsvorfall stimmen. Das Tool ist kein amtliches Prüfwerkzeug und ersetzt keine Steuerberatung.

Weiterführend