XRechnung: Das Format für E-Rechnungen einfach erklärt

XRechnung ist ein reines XML-Format für E-Rechnungen ohne PDF-Ansicht. Es ist die deutsche Ausprägung (CIUS) der EN 16931 und nutzt die Syntax UBL oder CII. Entwickelt wurde es für Rechnungen an Behörden, es erfüllt aber auch zwischen Unternehmen die Anforderungen an eine E-Rechnung.

Was XRechnung ist

XRechnung ist der Standard der deutschen Verwaltung für E-Rechnungen. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreibt ihn im Auftrag des IT-Planungsrats (XEinkauf). Der Standard legt die europäische Norm EN 16931 so aus, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland sie brauchen. Er macht mehr Felder zu Pflichtfeldern, ergänzt Regeln und beschränkt Codelisten. Fachlich heißt das CIUS (Core Invoice Usage Specification). Eine CIUS darf die Norm nur enger fassen, deshalb bleibt eine XRechnung normkonform (Spezifikation, Kapitel 4.5 und 4.7).

Zusätzlich gibt es die Extension XRechnung. Sie ergänzt Felder für Fälle, die der Kern nicht abdeckt, und ist für Rechnungssteller optional (Kapitel 4.8). Das BMF stellt klar, dass die Extension nicht von den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben betroffen ist und zwischen den Parteien vereinbart werden kann (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 38). Ein Muster dazu zeigt XRechnung mit Extension.

Version und Gültigkeit

Stand 30. Oktober 2026, nach den Seiten der KoSIT
FrageAntwort
Welche Version gilt?XRechnung 3.0, in Kraft seit 1. Februar 2024. Die Spezifikation trägt die Nummer 3.0.2 (20. Juni 2024).
Wie lange bleibt sie gültig?Laut KoSIT bis mindestens 31. Juli 2027, weil im Sommer 2026 keine neue Version in Kraft trat.
Was ist das neueste Paket?Das Bundle „Summer 2026 Bugfix“ vom 31. August 2026, dazu eine Korrektur der Visualisierung vom 13. Oktober 2026.
Was kommt als Nächstes?Im September 2026 erschien eine Vorversion von XRechnung 4.0. Die endgültige Version erwartet die KoSIT im Frühjahr 2027.
Wogegen prüfen unsere Werkzeuge?XRechnung 3.0.2 (Validator-Konfiguration vom 31. August 2026), EN-16931-Schematron 1.3.16 und XRechnung-Schematron 2.6.0.

Die KoSIT rät ausdrücklich davon ab, außer Kraft gesetzte Versionen für die Rechnungseinreichung zu verwenden (Versionen und Bundles). Die Kennung der aktuellen CIUS lautet urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0.

Aufbau: reines XML in UBL oder CII

Eine XRechnung besteht nur aus einer XML-Datei, ohne PDF-Ansicht. Die EN 16931 lässt zwei Syntaxen zu. Rechnungsteller wählen eine, Empfänger müssen beide verarbeiten können (Spezifikation, Kapitel 5.2).

MerkmalUBLCII
StandardUniversal Business Language 2.1 (ISO/IEC 19845)UN/CEFACT Cross Industry Invoice, XML-Schemas D16B
WurzelelementInvoice (Rechnung), CreditNote (Gutschrift)rsm:CrossIndustryInvoice
Spezifikationskennung (BT-24)cbc:CustomizationIDram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter/ram:ID
Käuferreferenz (BT-10)cbc:BuyerReferenceram:BuyerReference
VorkommenPeppol BIS Billing nutzt UBLZUGFeRD nutzt CII

So beginnt eine UBL-Datei. Der Ausschnitt stammt aus der Beispieldatei 01.01a-INVOICE_ubl.xml der offiziellen KoSIT-Testsuite:

<cbc:CustomizationID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0</cbc:CustomizationID>
<cbc:ID>123456XX</cbc:ID>
<cbc:IssueDate>2016-04-04</cbc:IssueDate>
<cbc:InvoiceTypeCode>380</cbc:InvoiceTypeCode>
<cbc:DocumentCurrencyCode>EUR</cbc:DocumentCurrencyCode>
<cbc:BuyerReference>04011000-12345-03</cbc:BuyerReference>

Die Zeilen enthalten die Kennung der XRechnung (BT-24), Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Rechnungstyp 380 für eine Rechnung (BT-3), Währung (BT-5) und Käuferreferenz (BT-10). Wie die Nummern BT und BG zu lesen sind, erklärt EN 16931.

Was XRechnung zusätzlich verlangt

Die EN 16931 lässt viele Felder offen. Die XRechnung ergänzt nationale Regeln mit der Kennung BR-DE. Eine Auswahl aus der Spezifikation (Kapitel 12.6):

RegelInhalt
BR-DE-1Die Rechnung muss Angaben zu den Zahlungsanweisungen (BG-16) enthalten.
BR-DE-2Die Gruppe Verkäuferkontakt (BG-6) muss übermittelt werden.
BR-DE-3, BR-DE-4Ort und Postleitzahl des Verkäufers (BT-37, BT-38) müssen übermittelt werden.
BR-DE-8, BR-DE-9Ort und Postleitzahl des Käufers (BT-52, BT-53) müssen übermittelt werden.
BR-DE-15Die Käuferreferenz (BT-10) muss übermittelt werden. Bei Behörden steht hier die Leitweg-ID.
BR-DE-16Bei den Steuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M muss mindestens USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32) oder Steuervertreter (BG-11) angegeben sein.

Eine Datei, die nur die EN 16931 erfüllt, kann deshalb an diesen Regeln scheitern, ohne dass sie falsch wäre. Das FeRD weist darauf hin, dass man ein Format mit dem Regelwerk prüfen muss, das zu ihm gehört (FeRD-FAQ). Die Leitweg-ID erklärt Leitweg-ID. Zwischen Unternehmen genügt nach der Spezifikation eine eigene Käuferreferenz, etwa eine Bestellnummer, eine Leitweg-ID ist dort nicht nötig (Kapitel 11.1).

Wer nutzt XRechnung?

  • Behörden (B2G): Der Bund verlangt grundsätzlich XRechnung. Der Standard wird laut Bundesverwaltung auch an einen Großteil der Länder und Kommunen eingesetzt (e-rechnung-bund.de). Mehr dazu unter E-Rechnung an den Bund.
  • Unternehmen (B2B): Nach dem BMF erfüllt eine Rechnung im Standard XRechnung grundsätzlich die Anforderungen an eine E-Rechnung (Rn. 25 und 29). Ob Ihr Geschäftspartner XRechnung oder ZUGFeRD erwartet, klären Sie mit ihm, siehe XRechnung oder ZUGFeRD. Beide Syntaxen der XRechnung lassen sich laut KoSIT auch über das Netzwerk Peppol übertragen (Peppol-FAQ).

XRechnung lesen, prüfen und ausprobieren

Die XML eignet sich laut BMF für die maschinelle Verarbeitung, nicht für die Sichtprüfung mit dem Auge. Ein Visualisierungsprogramm macht sie lesbar (Rn. 28). Dafür gibt es den XRechnung Viewer. Er nutzt die offiziellen Stylesheets der KoSIT. Die Ansicht ersetzt nicht die XML-Datei, die Sie aufbewahren müssen (E-Rechnung archivieren).

Zum Prüfen dient der XRechnung-Validator. Die Prüfung läuft wie bei der KoSIT in drei Stufen: Syntaxschema, Regeln der EN 16931, Regeln der XRechnung. Das Ergebnis ist eine Empfehlung. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle (Spezifikation, Kapitel 5.1). Muster zum Öffnen und Prüfen finden Sie unter Beispiele, etwa XRechnung als UBL und XRechnung als CII. Sie stammen aus der Testsuite der KoSIT.

Quellen

Stand: . Rechtliche Angaben bitte vor Entscheidungen bei Steuerberatung oder Finanzamt prüfen. Dies ist keine Steuerberatung. Versionsangaben nach den Seiten der KoSIT vom 30. Oktober 2026. Die Randnummern (Rn.) stammen aus dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024.

Häufige Fragen

Ist XRechnung dasselbe wie E-Rechnung?

Nein. E-Rechnung ist der Oberbegriff aus § 14 UStG für jede Rechnung in einem strukturierten, zulässigen Format. XRechnung ist eines dieser Formate, daneben gelten zum Beispiel ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und andere Formate nach der EN 16931.

Muss ich XRechnung verwenden?

Zwischen Unternehmen schreibt das Gesetz kein bestimmtes Format vor. Welches zulässige Format gilt, regeln die Vertragsparteien (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 27). Bei Rechnungen an die Bundesverwaltung ist laut e-rechnung-bund.de grundsätzlich XRechnung zu verwenden. Andere Standards sind zulässig, wenn sie die dortigen Anforderungen erfüllen.

Wie öffne ich eine XRechnung?

Laden Sie die XML-Datei in den XRechnung-Viewer. Er zeigt sie als lesbare Rechnung an, mit den offiziellen Stylesheets der KoSIT. Ein normaler Texteditor zeigt nur Quelltext.

Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?

Beide sind XML-Syntaxen, in denen dieselben Rechnungsdaten der EN 16931 stehen. UBL 2.1 stammt von OASIS, CII von UN/CEFACT. Der Rechnungssteller darf eine wählen, der Empfänger muss nach der Spezifikation beide verarbeiten können.

Wie sende ich eine XRechnung?

Ein Übermittlungsweg ist nicht vorgeschrieben. Das BMF nennt als Beispiele E-Mail, eine Schnittstelle oder ein Portal (Rn. 36). An den Bund senden Sie über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE per Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol. Die Leitweg-ID erfahren Sie von Ihrem Auftraggeber.

Kann ich hier eine XRechnung erstellen?

Nein. Das Formular erzeugt ein ZUGFeRD-PDF im Profil EN 16931, keine XRechnung. Für eine XRechnung brauchen Sie eine Rechnungssoftware, die XRechnung ausgibt. Die fertige Datei prüfen Sie danach im XRechnung-Validator.

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